Freitag, November 22, 2024
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In Effigie: Tod dem Bildnis

In effigie Aufhängen von Verrätern (Jean Pierre Norblin de la Groudaine / 1794 / wikimedia commons)
In effigie Aufhängen von Verrätern (Jean Pierre Norblin de la Groudaine / 1794 / wikimedia commons)

Wer dachte, Voodoo-Puppen wären nur etwas für magische Gesellschaften, kann heute auf Trift lernen, dass es auch in der Entstehung des heutigen, modernen Rechtsstaats ähnliche Bestrafungsmethoden gab. So geschah es, dass Personen, die wegen ihrer Vergehen zum Tode verurteilt waren, jedoch nicht erwischt werden konnten, in effigie hingerichtet wurden.

In effigie ist ein lateinischer Ausdruck, der „im Bildnis“ bzw. „als Bildnis“ bedeutet. Die vierte Auflage von Meyers Konsersationslexikon (1885-1892) beschreibt in effigie als „eine urteilsmäßige Exekution, bei welcher das Bildnis des abwesenden Verbrechers an den Galgen gehängt oder öffentlich verbrannt, ja sogar geköpft wurde.

Auch das österrichische-ungarische Regime bediente sich solcher Hinrichtungen. So wurden September 1851 zahlreiche Revolutionäre in effigie gehängt, da die Delinquenten ins Exil geflüchtet waren. Bei aller symbolischen Grausamkeit dieser Art der Urteilsvollstreckung bleibt anzumerken, dass die Verurteilten körperlich unversehrt blieben. Denn schließlich hatten die besagten ungarischen Revolutionäre noch was vom Leben, als sie 1865 wieder begnadigt wurden.

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