Obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, ist in beinahe allen Dienststellen des Bundes ein Porträt unseres Bundespräsidenten angebracht. Manchmal liebevoller, manchmal schon so verbleicht, dass sich eine deutliche Instagram-Ästhetik abzeichnet.
Interessanterweise ist die Anbringung von Bildnissen des Bundespräsidenten in Schulen sehr wohl geregelt. In allen Landesgesetzen finden sich ähnliche Bestimmungen und auch das Bundesgesetz geht darauf ein:
„Als staatliche Symbole sind zumindest in jedem Klassenraum das Bundeswappen und in jeder Schule ein Bild des Bundespräsidenten anzubringen.“ –§ 7 (2) des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes
Das offizielle Porträt gibts für den patriotischen Herrgottswinkel natürlich auch zum Selberdrucken.