Kindern sollte man im öffentlichen Raum hin und wieder die Augen zuhalten. Nicht etwa, weil zu viele Nacktbilder zu sehen wären, sondern weil deren Fähigkeit zur Rechtschreibung darunter leiden könnte. Das Textbombardement im öffentlichen Raum enthält immer wieder orthografische Kunstwerke, die mich köstlich amüsieren und irgendwie zum kollaborativen Schreiben in der Öffentlichkeit anregen:
Ein Grazer Klassiker: Der Nigth-Club in der Mariahilferstraße. Eine Korrektur nach nunmehr so vielen Jahren „Nigth“ wäre ein Stilbruch im Grazer Stadtbild. Und vermutlich fühlen sich abenteuerlustige Nigth-Riders dort gut aufgehoben. | |
Ganz sicher bin ich mir hier nicht. Soll es heißen: „Bei unterlaubten Parks folgt Besitzstörungsklage“? Nein. Das ergäbe wenig Simm. | |
Deutsch ist nicht die Muttersprache des Verfassers dieses „Früshtücks“. Darauf angesprochen meinte er, dass Englischsprachige das „Frühstück“ wohl richtig aussprechen würden, wenn sie es in dieser Form lesen. Das stimmt vermutlich. | |
Hier finde ich keinen Rechtschreibfehler. Jedoch bin ich mit der Wortwahl nicht einverstanden. Anscheinend muss man die Einkaufswagen auf dem Gelände lassen. Unmöglich ist das „Verlassen des Parkplatzes mit dem Einkaufswagen“ aber sicher nicht. Ich frage mich, ob die Verfasser dieses Schilds zu ihren Kindern sagen: „Nichts ist unerlaubt!“, wenn sie sie zu großen Taten ermutigen wollen. |