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Ungefragte Porträts – TRIFT
Mittwoch, März 5, 2025
Features

Ungefragte Porträts

Menschen in der Öffentlichkeit zu fotografieren kann sehr reizvoll sein: Ein Gesicht, ein Körper, eine spezielle Situation oder einfach die Darstellung einer Alltagstätigkeit wird zum gewünschten Motiv der ambitionierten Fotografin. Das Dilemma eines solchen Vorhabens ist dabei nicht zu selten, ob und wann das Einverständnis der Personen eingeholt werden sollte, die schließlich als zentrale Akteure eines Bildes gedacht sind. Immerhin gibt nicht zuletzt die Authentizität von Person und Situation den Anreiz zum Fotografieren – und die ist nach dem Einholen der Erlaubnis meist verpufft.

Alltagsporträt (Augusto de Luca / 1979 / wikimedia commons)
Alltagsporträt (Augusto de Luca / 1979 / wikimedia commons)

Das Spektrum möglicher Einstellungen der Fotografin zum „ungefragten Porträtieren“ reicht vom absoluten Respekt der Privatsphäre bis hin zur Forderung, dass alles, was öffentlich gesehen werden kann, auch fotografiert werden darf. In anderen Worten könnte man einerseits annehmen, dass sich in Zeiten überbordender Videoüberwachung und Facebook-Narzissmus eine gewisse Gleichgültigkeit und Legitimität eingestellt hat, andererseits, dass gerade deswegen niemand in seinem Recht, anonym bleiben zu dürfen, beschnitten werden sollte.

Für die Fotografin bleibt diese Frage ethisch zu erörtern, der rechtliche Rahmen tut sein übriges. Um jedoch herauszufinden, wie Menschen in der Öffentlichkeit darauf reagieren, ungefragt porträtiert zu werden, wurde im Sommer 2010 eine explorative Untersuchung in Graz durchgeführt. Dabei galt es Antworten auf drei Fragen zu finden:

  • Wie reagieren Menschen, wenn sie bemerken, die sie auf einer Weitwinkel-Aufnahme zu sehen sein könnten?
  • Wie verhalten sich Menschen, wenn sie sich auf eine Fotografin bei der Arbeit zubewegen?
  • Wie reagieren Menschen darauf, wenn sie bemerken, dass sie ungefragt das zentrale Motiv einer Fotografie sind?

Setting

Hauptbrücke in Graz (Google maps)
Hauptbrücke in Graz (Google maps)

Die Untersuchung fand auf der Grazer Erzherzog-Johann-Brücke („Hauptbrücke“) statt. Diese bietet nicht nur eine hohe Frequenz von Passanten, sondern auch natürliche Begrenzungen durch Brückengeländer und Tram-Schienen. Fotograf A stand an einem Ende der Brücke als „fotografierendes Hindernis“, die Kamera auf Personen gerichtet, die am anderen Ende die Brücke betraten. In Absprache mit einem zweiten Fotografen (B) wurden anschließend einzelne Zielpersonen ausgewählt. Fotograf A bewegte sich nicht von der Stelle, richtete das Objektiv auf die jeweilige Zielperson, und drehte sich in Richtung der Zielperson, wenn diese passierten. Fotograf B dokumentierte die Interaktion vom ersten Stock eines nahegelegenen Kaffeehauses. Eine dritte Person führte anschließend kurze Befragungen mit den Zielpersonen durch. Insgesamt wurden 24 Personen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und vermuteter ethnischer Zugehörigkeit gewählt.

Theorie: Krisenexperiment

In Österreich ist es relativ ungewöhnlich, Fremde im öffentlichen Leben derart provokant zu fotografieren. Ferner ist es unter Umständen rechtlich untersagt. Es war also davon auszugehen, dass das geplante Vorgehen der Untersuchung zur Irritation der Zielpersonen führen würde. Ihre Reaktion zu erfassen war dementsprechend das Ziel. Der Amerikanische Soziologe Harold Garfinkel bezeichnete diese Vorgehensweise als „Krisenexperiment“: Wenn soziale Normen des Alltags gebrochen werden, reagieren Menschen damit, ihre Vorstellung von sozialer Normalität zu wahren. Entweder sie lehnen die veränderte Situation total ab, oder aber sie zeigen ein Verhalten, das ihrer Vorstellung zur Erhaltung alltäglicher Ordnung dient.

Ergebnisse

Ignorierverhalten
Ignorierverhalten

Die Menschen, die ungefragt „Opfer einer fotografischen Attacke“ wurden, reagierten darauf mit drei verschiedenen Verhaltensmustern. Die häufigste Art, mit der ungewöhnlichen Situation umzugehen, war diese total zu ignorieren. Diese Gruppe von Personen blickten nicht in Richtung Fotograf A, verhielten sich so „ungestört wie möglich“, und überquerten die Brücke, als sei nichts geschehen. Die beiden anderen Gruppen reagierten aktiv auf die Situation: Einerseits mit Freundlichkeit und dem Impuls in die Kamera zu lächeln, andererseits mit aktiver Vermeidung der Situation.

Den anschließenden Befragungen zufolge, war den Passanten schon sehr früh bewusst, auf den Fotos vertreten zu sein. Trotz dieser Erkenntnis änderten die meisten Personen ihren Kurs erst 1-5 Meter vor dem „Hindernis“ und wählten einen eher knappen Umweg, um nicht zu kollidieren. Zur Vermeidung der Situation wechselten nur wenige Personen die Straßenseite, und nur eine einzige Person reagierte verärgert darauf, derart provokant fotografiert zu werden (mit der Aufforderung die gemachten Fotografien zu löschen).

Schluss

Menschen versuchen in ihrem Alltag, die soziale Ordnung aufrecht zu erhalten und entwickeln unterschiedliche Strategien, dies zu tun. In der Öffentlichkeit fotografiert zu werden scheint mittlerweile eine gewisse Normalität erreicht zu haben. Immerhin reagierten die meisten Personen gar nicht oder positiv auf die Erkenntnis, das Hauptziel öffentlicher Porträtfotografie zu sein. Aus den Befragungen ging zudem hervor, dass lediglich 20 Prozent darauf bestanden, dass die vermeintlich gemachten Bilder gelöscht werden.

Trotz der augenscheinlich hohen Legitimität öffentlicher Porträtfotografie ist und bleibt es jedoch moralisch nicht einwandfrei, Menschen ungefragt abzulichten. Wer möchte sich schon gerne ohne Zustimmung als ungefragter Superstar einer Ausstellung sehen, als abschreckendes Beispiel für einen gewissen Modestil, oder als Zierobjekt fremder Webseiten. Auch wenn die Authentizität der Situation dabei verloren geht, gebietet es der Respekt vor anderen Menschen, diese um Erlaubnis zu bitten, bevor man sie fotografiert.

Die Rechtssprechung sieht dies spätestens seit dem OGH-Urteil im Februar 2013 nicht anders: Egal ob die Absicht besteht, ein Bild zu veröffentlichen oder nicht, ist die ungenehmigte Herstellung von Bildnissen einer Person grundsätzlich unzulässig.

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